Herzlich willkommen!

Ihr Sachverständiger für Strahlenschutz "roe24.de"

Dipl.-Phys. Ulrich Timmer

Behördlich bestimmter Einzelsachverständiger nach § 172 Strahlenschutzgesetz

Terminbüro: 030 - 283 22 18

Durchführung der gesetzlichen Strahlenschutzprüfungen an Röntgen- und Strahlengeräten nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung in den Bereichen

  • Dentalmedizin: Alle Gerätetypen und baulicher Schutz
  • Technik: Röntgenfluoreszenzgeräte, Röntgeninspektionsanlagen, Werkstoffprüfung und andere
  • Sicherheit: Gepäckdurchleuchtungsanlagen
  • Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach Kontaminationsprüfungen, Freimessungen
  • aber nicht: Röntgengeräte in der Humanmedizin oder Tierheilkunde

+++ ganz aktuell: Tägliches Monitorputzen und verlängerte Fristen für Konstanzprüfungen beim digitalen Dentalröntgen – Was ist neu für Zahnärzte in der neuen QS-Richtlinie? +++

+++ hilfreich: Portrait und nützliche Tipps zum dentalen Röntgen im zahnärztlichen Mittelungsblatt „dens“, Ausgage April 2024, Seite 2

+++ Gesetzliche Strahlenschutzprüfung in Berlin, in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Hamburg, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt, in Thüringen, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern, in Bremen, in Hessen, in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein, in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg, weitere auf Anfrage +++

Was für uns spricht

Zu den Kosten

Nutzen Sie unseren Kostenrechner oder fragen Sie direkt an

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger
  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!

Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

© 2026 Ulrich Timmer. Letzte Änderung: 11.06.2023. Alle Rechte vorbehalten. Designed by Adhrit Software.