Herzlich willkommen!
Ihr Sachverständiger für Strahlenschutz „roe24.de“
Dipl.-Phys. Ulrich Timmer
Behördlich bestimmter Einzelsachverständiger nach § 172 Strahlenschutzgesetz
Terminbüro: 030 – 283 22 18
Durchführung der gesetzlichen Strahlenschutzprüfungen an Röntgen- und Strahlengeräten nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung in den Bereichen
- Dentalmedizin: Alle Gerätetypen und baulicher Schutz
- Technik: Röntgenfluoreszenzgeräte, Röntgeninspektionsanlagen, Werkstoffprüfung und andere
- Sicherheit: Gepäckdurchleuchtungsanlagen
- Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach Kontaminationsprüfungen, Freimessungen
- aber nicht: Röntgengeräte in der Humanmedizin oder Tierheilkunde
+++ ganz aktuell: Tägliches Monitorputzen und verlängerte Fristen für Konstanzprüfungen beim digitalen Dentalröntgen – Was ist neu für Zahnärzte in der neuen QS-Richtlinie? +++
+++ hilfreich: Portrait und nützliche Tipps zum dentalen Röntgen im zahnärztlichen Mittelungsblatt „dens“, Ausgage April 2024, Seite 2
+++ Gesetzliche Strahlenschutzprüfung in Berlin, in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Hamburg, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt, in Thüringen, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern, in Bremen, in Hessen, in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein, in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg, weitere auf Anfrage +++
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