Herzlich willkommen!
Ihr Sachverständiger für Strahlenschutz "roe24.de"
Dipl.-Phys. Ulrich Timmer
Behördlich bestimmter Einzelsachverständiger nach § 172 Strahlenschutzgesetz
Terminbüro: 030 - 283 22 18
Durchführung der gesetzlichen Strahlenschutzprüfungen an Röntgen- und Strahlengeräten nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung in den Bereichen
- Dentalmedizin: Alle Gerätetypen und baulicher Schutz
- Technik: Röntgenfluoreszenzgeräte, Röntgeninspektionsanlagen, Werkstoffprüfung und andere
- Sicherheit: Gepäckdurchleuchtungsanlagen
- Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach Kontaminationsprüfungen, Freimessungen
- aber nicht: Röntgengeräte in der Humanmedizin oder Tierheilkunde
+++ ganz aktuell: Tägliches Monitorputzen und verlängerte Fristen für Konstanzprüfungen beim digitalen Dentalröntgen - Was ist neu für Zahnärzte in der neuen QS-Richtlinie? +++
+++ hilfreich: Portrait und nützliche Tipps zum dentalen Röntgen im zahnärztlichen Mittelungsblatt "dens", Ausgage April 2024, Seite 2
+++ Gesetzliche Strahlenschutzprüfung in Berlin, in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Hamburg, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt, in Thüringen, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern, in Bremen, in Hessen, in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein, in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg, weitere auf Anfrage +++
Was für uns spricht: 4 x 4 gute Gründe.
Zu den Kosten: Nutzen Sie unseren Kostenrechner oder fragen Sie direkt an.
Service vor Ort
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Wir prüfen Technik und Zahnmedizin
Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten. | Über uns
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