Strahlenschutzprüfungen bei Sicherheitsdiensten
Sie betreiben Gepäckprüfgeräte, Gepäckprüfanlagen, Gepäckdurchleuchtungsgeräte bzw. Gepäckdurchleuchtungsanlagen?
Wir bieten kostengünstig die nach StrlSchG und StrlSchV gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzprüfungen an
- als Erstprüfung an Gepäckprüfanlagen vor der Inbetriebnahme
- als Wiederholungsprüfungen an Gepäckprüfanlagen
- als Änderungsprüfungen, also Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, z.B. wenn die Anlage umgesetzt wurde.
Wir unterstützen Sie außerdem bei Ihrer betrieblichen Anzeige bzw. dem erforderlichen Genehmigungsantrag bei Ihrer Aufsichtsbehörde.
Zu unseren Kunden zählen bereits unter anderem mehrere Bundesministerien, die Bundespolizei, und private Firmen und Sicherheitsdienste, die Gepäckprüfanlagen betreiben. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit uns auf!
Service vor Ort
Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz | Antworten zum Strahlenschutz
Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite. |
Wir prüfen Technik und Zahnmedizin
Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten. | Über uns
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