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Unsere Leistungen im Bereich Technik

 

 

Beratung zu Strahlenschutzaspekten und relevanten gesetzlichen Forderungen

- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen im Technikbereich

- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen im Technikbereich

- bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden

- rechtzeitige Erinnerung an Wiederholungsprüfungen

 

 

 

Strahlenschutzprüfungen an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten

  • Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
  • Feinstrukturröntgenanalyse
  • Hand gehaltene Röntgenspektrometer
  • Röntgenfluoreszenz-Geräte
  • Röntgendiffraktometer, Pulverdiffraktometer, Vertikaldiffraktometer etc.
  • Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgen-Schichtdickenmessgeräte
  • Röntgeninspektionssysteme
  • Nichtmedizinische Computertomographieanlagen (technische CT-Geräte)
  • Röntgen-Fremdkörpererkennung
  • Gepäckdurchleuchtungsanlagen, Gepäckdurchleuchtungsgeräte, Gepäckprüfanlagen, Gepäckprüfgeräte, siehe Sicherheit
  • und andere Röntgeneinrichtungen

Strahlenschutzprüfungen an Störstrahlern

- z. B. Elektronenmikroskope, Elektronenstrahl-Schweißen, Röntgenröhren-Prüfstände

- zu konkreten Fällen: bitte einfach per Mail anfragen

 

Wiederkehrende Prüfung (WKP, Dreijahresprüfungen, Sachverständigenprüfungen) an Gammaradiographiegeräten, die beispielsweise in der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZfP) eingesetzt werden.

 

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz
und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen
durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger

  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!


Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

    

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