Unsere Leistungen im Bereich Technik
Beratung zu Strahlenschutzaspekten und relevanten gesetzlichen Forderungen
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen im Technikbereich
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen im Technikbereich
- bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden
- rechtzeitige Erinnerung an Wiederholungsprüfungen
Strahlenschutzprüfungen an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten
- Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
- Feinstrukturröntgenanalyse
- Hand gehaltene Röntgenspektrometer
- Röntgenfluoreszenz-Geräte
- Röntgendiffraktometer, Pulverdiffraktometer, Vertikaldiffraktometer etc.
- Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgen-Schichtdickenmessgeräte
- Röntgeninspektionssysteme
- Nichtmedizinische Computertomographieanlagen (technische CT-Geräte)
- Röntgen-Fremdkörpererkennung
- Gepäckdurchleuchtungsanlagen, Gepäckdurchleuchtungsgeräte, Gepäckprüfanlagen, Gepäckprüfgeräte, siehe Sicherheit
- und andere Röntgeneinrichtungen
Strahlenschutzprüfungen an Störstrahlern
- z. B. Elektronenmikroskope, Elektronenstrahl-Schweißen, Röntgenröhren-Prüfstände
- zu konkreten Fällen: bitte einfach per Mail anfragen
Wiederkehrende Prüfung (WKP, Dreijahresprüfungen, Sachverständigenprüfungen) an Gammaradiographiegeräten, die beispielsweise in der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZfP) eingesetzt werden.
Service vor Ort
Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz | Antworten zum Strahlenschutz
Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite. |
Wir prüfen Technik und Zahnmedizin
Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten. | Über uns
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