Unsere Leistungen
Beratung zu Strahlenschutzaspekten und entsprechenden gesetzlichen Forderungen
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich
- bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden
Gesetzlich vorgesehene Strahlenschutzprüfungen an Röntgenanlagen und Störstrahlern
- Strahlenschutzprüfung an Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin
- Strahlenschutzprüfung an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten (Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, Feinstrukturröntgenanalse, Hand gehaltene Röntgenspektrometer, Röntgenfluoreszenz-Geräte, Röntgendiffraktometer, Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgeninspektionssysteme, Röntgen-Fremdkörpererkennung, Gepäckdurchleuchtungsanlagen etc.)
- Strahlenschutzprüfung an Störstrahlern (z.B. Elektronenmikroskope, Elekronenstrahl-Schweißen), nach Anfrage
- keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Humanmedizin (Krankenhäuser, Radiologen, Mammographie etc.)
- keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Tierheilkunde
Strahlenschutzprüfungen im Zusammenhang mit radioaktiven Quellen
- Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen, nach Anfrage
- Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung an Gammaradiographiegeräten für hochradioaktive Quellen (HRQ), Dreijahresprüfung
Service vor Ort
Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz | Antworten zum StrahlenschutzAntworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite. |
Wir prüfen Technik und Zahnmedizin
Unser Sachverständiger ist Physiker und kein Mediziner oder Psychologe. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen beraten. | Über uns
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